Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist eine in Österreich auf Ebene des Landes verankerte Form der Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz. Ein Naturschutzgebiet ist ein weitgehend ursprüngliches oder naturnahes Gebiet, das sich durch die Existenz schützenswerter Lebensräume und/oder das Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten auszeichnet.
Der Schutz der Natur und der Lebewesen steht im Mittelpunkt mit der Maxime und dem erklärten Ziel, dass mit dem Grundgedanken nicht vereinbare Eingriffe verhindert werden sollen. Der Typus "Naturschutzgebiet" zählt zu den zentralsten Kategorien des Flächenschutzes in Österreich. In der Regel sind jedoch die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen der teilweisen Kulturlandschaft "im bisherigen Umfang" erlaubt, auch wenn grundsätzlich jede Intervention in die Natur verboten ist. Manchmal kann das zu Interessenskonflikten führen.
Es ist gut, dass es dafür sehr durchdachte Vorgaben und Regelungen gibt.
In Naturschutzgebieten sind entscheidende Veränderungen wie etwa bauliche Schritte, Geländeabtragungen, Aufschüttungen, Neuaufforstungen, Verwendung von Fahrzeugen usw. einem strengen Genehmigungsverfahren zu unterziehen. Von den angeordneten Verboten sind Maßnahmen der allgemeinen Land- und Forstwirtschaft, sowie der Jagd und Fischerei ausgenommen, solange dadurch der Grundgedanke des umfassenden Naturschutzes nicht beeinträchtigt wird.